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Denken Sie an folgende Unterlagen
damit die Bewertung Ihres Fahrzeuges reibungslos ablaufen kann

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)

HU / AU Bescheinigung

Serviceheft

Belege von etwaigen Reparaturen, Ein- und Umbauten sowie Wartungen

Sommer- /Winterreifen (falls vorhaden)

Zweitschlüssel / Fernbedienung

Tipps beim Autoverkauf

Die Probefahrt

Vergewissern Sie sich, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Bei Probefahrten ohne gültigen Führerschein besteht nämlich kein Versicherungsschutz. Im Schadensfall haftet der Fahrzeughalter. Sicherheitshalber sollten Sie sich auch den Personalausweis zeigen lassen und die Daten kopieren. Am besten: Sie fahren mit. Wichtigen Tipps und Hinweise für die Beurteilung Ihres neuen Fahrzeugs vor, während und nach der Probefahrt können Sie herunterladen.

Kaufvertrag

Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag Tag und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe eingetragen werden. So haften Sie nach Fahrzeugübergabe nicht mehr für Unfälle, die nach dem Verkauf passieren. Sie sind verpflichtet, Fahrzeugmängel bzw. Unfallschäden anzugeben.

ADAC Kaufvertrag als PDF

Käufer unter 18

Der Käufer muss mindestens 18 sein, ansonsten ist der Vertrag unwirksam. Ist der Käufer noch nicht volljährig, muss die Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Bezahlung und Papiere

Üblich ist Barzahlung bei Übergabe. Mit erfolgter Bezahlung des gesamten Betrages erhält der Käufer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Damit erwirbt der Käufer Eigentum. Übergeben Sie auch Kennzeichenschilder, sämtliche Fahrzeugschlüssel, Prüfberichte und das Wartungsheft.

Verkaufsmitteilung

Die Zulassungsbehörde sowie Ihre Versicherung müssen vom Verkauf unterrichtet werden. Die Verkaufsmitteilung soll folgende Angaben beinhalten: Name des Verkäufers, Fahrzeugkennzeichen und Verkaufsdatum, Name und Anschrift des Käufers sowie eine schriftliche Bestätigung des Käufers, dass ihm Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder übergeben worden sind.

Ummeldung/Zulassung

Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie das Fahrzeug auch erst nach erfolgter Ummeldung übergeben oder das Auto vor dem Verkauf abmelden.

Versicherung

Wenn das Auto vorher nicht abgemeldet war, geht mit Abschluss des Kaufvertrages die Kfz-Haftpflichtversicherung und die bestehende Fahrzeugversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über. Er kann diese beibehalten oder das Auto neu versichern. Durch Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigungskarte bescheinigt der Besitzer bei der Ummeldung den gewählten Versicherungsschutz. Die Zulassungsbehörde teilt dies der Versicherung des Vorbesitzers mit. Trotzdem sollte der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf informieren.

Steuer

Die Steuerpflicht endet für den Verkäufer nach Eingang der Verkaufsmitteilung bei der Zulassungsbehörde dies erfolgt automatisch bei Ab- bzw. Ummeldung Ihres KFZ.